Förderablauf

1. Vorstellung der Projektidee im LEADER Büro und Beratung

Um die Förderfähigkeit eines Projektes zu verbessern, kann vor der Projekteinreichung eine Beratung durch das LEADER Management in Anspruch genommen werden. Bei diesem Gespräch im LEADER Büro gibt es folgende Punkte zu klären:

  • Entspricht die Idee der Entwicklungsstrategie
  • Ist das Konzept schlüssig
  • Welche Vernetzungsmöglichkeiten gibt es
  • Welche Unterlagen werden für die Einreichung gebraucht
  • Anpassung des Projektrahmens
  • Voraussetzung für den Förderwerber
  • Ist ein schlüssiger Finanzplan vorhanden
  • Ist das Projekt nachhaltig

2. Vorprüfung des fertigen Konzeptes durch das LEADER Management

Wenn ein vollständiges Konzept mit den notwendigen Unterlagen vorliegt, prüft das LAG Management die Erfüllung der formalen Kriterien und das Projektauswahlgremium die qualitativen Auswahlkriterien. Danach legt das LAG Management das Projekt und den positiven Beschluss des Projektauswahlgremiums für eine fachliche Stellungnahme bei der förderrelevanten Stelle vor.

3. Projektauswahl durch das Projektauswahlgremium (PAG)

Der vollständige Förderantrag kommt nun in das Projektauswahlgremium zur Beratung und Bewertung nach festgelegten Auswahlkriterien. Die Projekte werden entweder durch das LAG Management oder durch den/die ProjektwerberIn selbst (max. 10 Minuten) kurz präsentiert. Danach beraten sich die Mitglieder des PAGs und geben dann ihre Bewertungen (0-2 Punkte je Kriterium) auf den Bögen ab.

Sollten Mitglieder befangen sein, so verlassen diese für den Zeitraum der Beratung und Bewertung des betroffenen Projektes den Sitzungsraum. Die Mittelwerte aus den Bewertungen des PAG werden berechnet. Insgesamt kann jedes Projekt maximal 34 Punkte erreichen. Zur positiven Beurteilung durch das PAG sind mind. 19 Punkte notwendig. Aus dieser Tabelle ist auch die Einhaltung der notwendigen Quoren nach Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ersichtlich (Frauenanteil, Anteil Zivilgesellschaft).

Transparenz der Entscheidung

Die Entscheidungen der LAG FUMO werden grundsätzlich entsprechend der Vorgaben in den Statuten und der Geschäftsordnung kommuniziert. Das gemeinsame Ergebnis wird dem Förderwerber schriftlich mitgeteilt.

Wichtig ist hier zu beachten, dass diese Entscheidung noch keine Förderzusage darstellt. Diese Bewilligung erfolgt erst im nächsten Schritt durch die LVL.

4. Projekteinreichung

Wurde das Projekt positiv bewertet und die Förderhöhe festgelegt, kann das Projekt gemeinsam mit der fachlichen Stellungnahme bei der LVL eingereicht werden. Dazu sind die Antragsformulare, die auf der Landeshomepage abrufbar sind auszufüllen. Der Antrag muss von der zeichnungsberechtigen Person im Original unterzeichnet werden.

Der unterzeichnete Antrag wird samt den Vergleichsangeboten und Originalunterlagen an die bewilligende Stelle weitergeleitet. Eine Kopie des Antrages bleibt im LEADER-Büro.

Die bewilligende Stelle klärt die förderrechtlichen Kriterien (z.B. Wettbewerbsrelevanz, Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien) ab. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt.

Nach Projektende erfolgt die Übermittlung des Projektberichts bzw. Projekt-Controlling-Berichts durch den Projektträger an LAG-Management.