Fördersätze
- Voraussetzung für eine Förderung ist die positive Bewertung durch das Projektauswahlgremium.
- Es wird zwischen wertschöpfenden und nicht wertschöpfenden Projekten unterschieden.
- Die Festlegung der Förderhöhe kann sich auch auf Teilbereiche des Projektes beschränken, wenn z.B. bestimmte Leistungen von einer anderen Förderstelle außerhalb von Leader gefördert werden könnten oder dem Projektauswahlgremium nicht sinnvoll erscheinen.
- Die Bestimmungen des Beihilfenrechts sind auf jeden Fall einzuhalten. Es gilt die de minimis Regelung (€ 200.000,00 pro FörderwerberIn innerhalb von 3 Kalenderjahren)
- Die allgemeinen Bestimmungen der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sind einzuhalten.
- Die Förderhöhe wird auf dem zusammenfassenden Ergebnisblatt der Projektauswahlgremium Entscheidung vermerkt.
Die Fördersätze für die Förderperiode 2014 – 2020 in der LEADER Region FUMO lauten:
40% für direkt einkommensschaffende bzw. direkt wertschöpfende Maßnahmen
für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach-und Personalkosten), die Einhaltung der de minimis Regelung lt. Richtlinie ist verpflichtend
60% für nicht direkt einkommensschaffende bzw. indirekt wertschöpfende Maßnahmen
für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach-und Personalkosten)
80% für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung
für Bildung (Konzeption und Durchführung, Lernende Regionen und lebenslanges Lernen) sowie Projekte zu den Querschnittsthemen Jugend, Gender/Frauen, MigrantInnen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umweltschutz, Demographie, regionale Kultur und Identität
80% für Kleinprojekte
Kleinprojekte: Als nicht wettbewerbsrelevante Kleinprojekte gelten Projekte mit mindestens 1.000 € und höchstens max. € 5.700,00 Kosten pro Projekt die grundsätzlich die Richtlinien des Bundes bzw. sonstige Vorgaben erfüllen müssen. Als Förderquote wird 80% über alle Projektkosten festgelegt.
- NEU: Für Kleinprojekte lt. Richtlinie – 5% des Förderbudgets:
- 80% für Projekte bis max. € 5.700,-; Mindestprojektvolumen € 1.000,-
- Projektträger: gemeinnützige Vereine
- Förderung als Pauschalbetrag
- Beantragte Kosten sind plausibel dargestellt
- Beschluss Projektauswahlgremium / verbale Gesamtbeurteilung
- Zahlungsantrag enthält Tätigkeitsbericht mit Dokumentation, Daten für die Kosten
- Auch Kleinprojekte brauchen Nachhaltigkeit!
Nationale Kooperationsprojekte
für die Anbahnung und Vorbereitung sowie Umsetzung von nationalen und Kooperationsprojekten (Investitions-, Personal- und Sachaufwand) gelten die gleichen Fördersätze wie sie für die Umsetzung von Maßnahmen/Projekten gemäß LES in den oben angeführten Projekttypen 1- 3 angeführt sind.
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