Förderwerber

  • Natürliche Personen und Ehegemeinschaften
  • Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt,
  • Juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt
  • Personenvereinigungen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt
  • Unternehmen
  • Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ARGE Verträge, Kooperationsvertrag
  • Gemeinden
  • Einrichtungen von Gemeinden
    Bund und Länder sowie deren Einrichtungen
    kleiner als 25% Beteiligung, dann Anteil heraus rechnen
    größer als 25% Beteiligung, kommen als Förderwerber nicht in Frage
  • Lokale Aktionsgruppen