Förderwerber
- Natürliche Personen und Ehegemeinschaften
- Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt,
- Juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt
- Personenvereinigungen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25% nicht übersteigt
- Unternehmen
- Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ARGE Verträge, Kooperationsvertrag
- Gemeinden
- Einrichtungen von Gemeinden
Bund und Länder sowie deren Einrichtungen
kleiner als 25% Beteiligung, dann Anteil heraus rechnen
größer als 25% Beteiligung, kommen als Förderwerber nicht in Frage - Lokale Aktionsgruppen
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