Projektabrechnung
Alle Projektkosten müssen vorfinanziert werden und können erst nach der vollständigen Umsetzung des Projektes abgerechnet werden. Um die Auszahlung bewilligter Fördermittel auszulösen, sind einige Vorgaben einzuhalten. Die Abrechnung ist mittels des aufgelegten Formblattes „Antrag auf Zahlung“ vorzulegen.
Aufbereitung der Abrechnungsunterlagen
Informationen über dazu beachtende Vorgaben bei der Abrechnung (z.B. Stichtage oder förderfähige Kosten) finden Projektträger im Projektgenehmigungsschreiben der LVL.
Ein Zahlungsantrag umfasst das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zahlungsantragsformular inkl. folgender Beilagen:
- erforderliche vollständig ausgefüllte und unterschriebene Belegaufstellungen
- Originalrechnungen
- Zahlungsnachweise
- sonstige Beilagen gemäß Genehmigungsschreiben
Förderfähige Kosten
Förderfähig sind jene angefallenen Kosten, welche dem Projekt eindeutig zuzuordnen und im genehmigten Projektzeitraum angefallen sind. Der Anrechnungsstichtag ist im Genehmigungsschreiben der LVL nachzulesen.
Unterlagen
Übermittlung der vollständigen Abrechnungsunterlagen
Die vollständigen Unterlagen werden dem LEADER Büro vorgelegt, von diesem auf Wunsch geprüft und an die LVL weitergeleitet. Von der LVL erhält der Projektträger die Information über den genehmigten Antrag. Die Originalrechnungen und Kontoauszüge werden von der LVL mit einem Fördervermerk versehen und dem Projektträger retourniert.
Nicht anrechenbare Kosten:
- Kosten welche vor dem Anerkennungsstichtag entstanden sind
- Nicht beantragte bzw. nicht bewilligte Kosten
- Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, davon ausgenommen sind indirekte Abgaben, z. B.: Ortstaxe, Schotterabgabe und Werbeabgabe
- Gebühren im Sinne des Gebührengesetzes, welche für die Verwaltungstätigkeiten der Behörden eingehoben werden (z. B.: Notariatsgebühren, Anschlussgebühren für Wasser oder elektrische Energie, Entsorgungskosten, etc.)
- Verfahrenskosten betreffend Verfahren vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten
- Finanzierungs- und Versicherungskosten
- Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten, ausgenommen Vertragserrichtungskosten; im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens sind diese Kosten anrechenbar
- Leasingraten
- Nicht bezahlte Rechnungs-Teilbeträge (z.B. Schadenersatzforderungen, Garantieleistungen, etc.)
- Repräsentationskosten, Kosten für Verpflegung und Bewirtung, es sei denn, die Notwendigkeit dieser Kosten wird durch den Charakter des Vorhabens bzw. der Aktivität begründet
- Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen und Eigenleistungsabrechnungen unter € 50,- netto resultieren
- Nicht eindeutig dem Vorhaben zuordenbare Kosten wie z. B. laufende Betriebskosten, sowie Kosten für Kleidung, Ausrüstung und Werkzeug
- Kosten, die bereits durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind
- Kosten, die der Förderungswerber nicht eindeutig zu tragen hat, z. B.: indem er Leistungen für die Durchführung des Vorhabens angekauft hat und diese wieder weiterverkauft
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